In produzierenden Betrieben kann es vorkommen, das neue und weiterentwickelte Technologien zum Einsatz kommen sollen. Bevor es zu höheren Investitionen kommt, ist es üblich und ratsam, Versuchsanlagen aufzubauen, um neue Technologien ausreichend testen zu können.
Dabei müssen alle Belange des Umwelt-, Arbeit- und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden, um beteiligte Mitarbeiter und auch die Umwelt optimal schützen zu können.
Es ist daher zwingend erforderlich, auch für Versuchsanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Das bringt vor allem auch im späteren Verlauf eines solchen Projektes den Vorteil, das man beim Übergang von der Versuchsanlage in die Serie bereits einen Großteil der umwelt- und sicherheitstechnischen Aspekte bearbeitet hat und es im Regelfall nur noch kleinere Anpassungen geben muss, um die endgültige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und (vorläufig) abschließen zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, ob bereits seitens des Lieferenten oder Herstellers der Technologie eine Gefährdungsbeurteilung mitgeliefert wird.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn es für die Technologie eine Bauartzulassung gibt.
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