Foto: Tropeninstitut_Eine Covid-19 Erkrankung kann unter bestimmten Umständen als Arbeitsunfall bzw. als Versichertenfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Besondere Voraussetzung müssen vorliegen, um klar abgrenzen zu können, das die Erkrankung nicht im privaten Umfeld stattgefunden hat. Vor allem muss ein beruflicher Zusammenhang klar erkennbar sein. Arbeiten in einem SARS-CoV-2 Labor, Tätigkeiten im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahtspflege lassen vermuten, hier einen klaren Zusammenhang zu sehen zwischen der Covid-19 Erkrankung und der ausgfeführten Tätigkeit, die zur Erkrankung führte. Nur wenn weitere Infektionswege definitiv auszuschließen sind, besteht die Möglicheit, das eine Covid-19 Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Es ist daher sehr wichtig, betriebliche Covid-19 Präventionsmaßnahmen einzuführen, zu unterweisen und eine lückenlose Dokumentation als Nachweisquelle aufzubauen.