Foto: pixabay. Das man im Arbeitsschutz eine Menge dokumentieren muss, ist nicht neu. Unsicherheiten gibt es allerdings bei der Frage, welche Art von Dokumentation wie lange aufzubewahren ist. Eine Übersicht soll dies verdeutlichen, ohne Garantie auf Vollständigkeit.
Aufbewahrungsfristen
2 Jahre = Unterweisungsunterlagen, von wenigen Ausnahmen abgesehen
5 Jahre = Erste Hilfe Leistungen, Verbandbuch, Unfallanzeigen,
6 Jahre = Aufgabenübertragungen: Bestellung Sicherheitsbeauftragte, Elektrofachkraft, Betriebsarzt, Fachkraft f. Arbeitssicherheit
10 Jahre = arbeitsmedizinische Unterlagen, Gefahrstoffkataster, Protokolle Arbeitsschutzausschuss (ASA), Sicherheitsdatenblätter
30 Jahre = Lärmkataster
40 Jahre = alle Unterlagen im Zusammenhang mit Tätigkeiten bezüglich KMR-Stoffe (krebserregend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch)