Die Tücken liegen so oft im Detail. Reinigungsfirmen setzen aus gutem Grund keine leichtentzündlichen Reinigungsmittel ein. In diesem Beispiel hat das allerdings nicht funktioniert, weil der Mitarbeiter entgegen der Vorgabe und eigenmächtig leichtentzündliches Reinigungsmittel zum Einsatz brachte. Der Mitarbeiter hat es gut gemeint, wollte sich die Arbeit etwas erleichtern. Aber gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht!
Eingesetzte Putzlappen, welche mit dem leichtentzündlichen Reinigungsmittel getränkt waren, wurden nach Ihrem Einsatz wie immer in Kunststoff-Abfallsäcken auf dem Reinigungswagen gelagert. Es bildete sich ein explosionsfähiges Gemisch, welches sich dann durch elektrostatische Entladungsfunken während der Reinigungsarbeiten entzündete.
Nicht ohne Folgen für den Mitarbeiter: Verbrennungen im Gesicht und am Hals, der Reinigungswagen brannte ebenfalls nieder. Dumm gelaufen! Explosionsschutz gilt folglich auch für Arbeiten, die nichts mit Maschinen und Produktionsanlagen zu tun haben. Achten Sie drauf oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie jetzt nachdenklich geworden sind.