Foto: pixabay_Eine defekte E-Zigarette war die Ursache einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit. Diese trug eine versicherte Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Müllcontainer, welcher sich auf dem Betriebsglände befand. Das Akku der E-Zigarette explodiere in der Hosentasche und erzeugte schmerzhafte Verbrennungen. Ist das nun ein Arbeitsunfall oder nicht? Das Sozialgericht Düsseldorf sagt Nein! (Aktenzeichen S 6 U 491/16). Die Begründung ist schlicht: das Mitführen der E-Zigarette war nicht betrieblich veranlasst. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund der Akku in Brand geriet. So einfach ist das!
Kategorie: Allgemein
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