Foto: pixabay.com_Eigentlich ist das klar, wer verbotswidrig auf dem Betriebsgelände raucht, ist im Regelfall nicht gesetzlich unfallverichert. Es gibt aber Ausnahmen. Ein Mitarbeiter eines Unternehmens hat verbotswidrig geraucht, hat dabei versehentlich einen Brand entzündet und ist auch noch bei dem Versuch, diesen Brand zu löschen, ums Leben gekommen, weil seine Kleidung Feuer fing. Das Langessozialgericht Baden-Würtemberg hatte zu entscheiden, ob der unternommene Löschversuch des Mitarbeiters als versicherte tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung war. Das Ergebnis war, das der Löschversuch tatsächlich als versicherte Tätigkeit gewertet wurde, obwohl der Versicherte durch das verbotene Rauchen das Feuer selbst verschuldet hat (Az. L 1 U 3920/18 vom 4.5.2020). Für die gesetzliche Unfallversicherung ist diese Tatsache jedoch von untergeordneter Bedeutung. Ist schon interessant, oder?
Kategorie: Allgemein
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