Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz
Foto: pixabay. Das man im Arbeitsschutz eine Menge dokumentieren muss, ist nicht neu. Unsicherheiten gibt es allerdings bei der Frage, welche Art von Dokumentation wie lange aufzubewahren ist. Eine Übersicht soll dies verdeutlichen, ohne Garantie auf Vollständigkeit. Aufbewahrungsfristen 2 Jahre = Unterweisungsunterlagen, von wenigen Ausnahmen abgesehen5 Jahre = Erste Hilfe Leistungen, Verbandbuch, Unfallanzeigen, 6 Jahre…